Grundsätzlich unterstützt der Kinderschutzbund vor dem aktuellen Infektionsgeschehen natürlich auch die verschärften Maßnahmen. Schließlich müssen wir so schnell wie möglich – gerade auch im Interesse der Kinder – zu normalen Verhältnissen zurückkehren.Dennoch sollte bei den Kontaktbeschränkungen die besondere Situation von Kindern differenzierter betrachtet werden.
Denn Kinder brauchen für ihre Entwicklung soziale Kontakte mit Gleichaltrigen, um sich zu bewegen, sich zu messen und zu spielen. Im Extremfall würde die vorgesehene Bundesregelung allerdings bedeuten, dass Kinder, die auf Begleitung durch ihre Eltern angewiesen sind, keine Freunde mehr treffen könnten und damit faktisch isoliert wären.
Kinder erleben nun schon seit Monaten immer wieder das Wegfallen wichtiger Alltagsstrukturen und sozialer Kontakte. Auch das familiäre Miteinander ist in dieser Zeit häufig großen Belastungsproben ausgesetzt, was zu Veränderungen im Verhalten, in der Sprache bis hin zur Zunahme von Gewalt führen kann. „Das subjektive Bedrohungserleben der Kinder, beispielsweise durch die Belastungen und Verunsicherungen bei den Eltern, steht eher im Fokus als die direkte Angst vor dem Virus. Treffen mit Freunden in anderer Atmosphäre kann hier einen gewissen Ausgleich schaffen,“ erläutert Maria Dahlke, Leiterin der Kontaktstelle Kinderschutz des Kinderschutzbundes.
Auch der Bewegungsdrang der Jüngsten kann oft nur im gemeinsamen Spiel ausgelebt werden. Kinder müssen gerade in der jetzigen Situation die Möglichkeit haben, sich – natürlich nach festgelegten Regeln - im privaten Bereich mit Gleichaltrigen treffen zu können. Berlin ermöglichte im 1. Lockdown beispielsweise Treffen von bis zu 3 Kindern.
Auch für die Eltern würde eine derartige Verschärfung der Kontaktbeschränkungen eine zusätzliche Härte bedeuten. Viele von ihnen sind bei der Betreuung ihrer Kinder auf die Hilfe aus der Familie oder von Nachbarn angewiesen. Dies wäre aber durch die neuen Regeln teilweise unmöglich gemacht worden. Besonders betroffen wären auch die vielen Alleinerziehenden, die durch die Regelungen im Einzelfall an die Grenzen ihrer Aufsichtspflicht geraten könnten.