Wichtige Hinweise
Spendenquittung / Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt
Jede Spende an den Kinderschutzbund, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., können Sie steuerlich absetzen. Das für uns zuständige Finanzamt hat durch die Ausstellung eines Freistellungsbescheides zur Körperschafts- und Gewerbesteuer immer die satzungsgemäße, ordnungsgemäße Verwendung der Mittel (und damit auch der uns anvertrauten Spenden) bescheinigt und damit anerkannt, dass der Kinderschutzbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine gemeinnützige Körperschaft ist.
Eine Zuwendungsbestätigung benötigen Sie für Ihre Steuererklärung offiziell zwar nur für Beträge über 200 Euro. Damit Sie aber immer auf der sicheren Seite sind, erhalten Sie von uns grundsätzlich über jede Spendenhöhe eine Zuwendungsbestätigung. So vermeiden Sie lästige Rückfragen und Beanstandungen des Finanzamts. Wir schicken Ihnen die Bestätigung automatisch nach Geldeingang per Post zu, wenn Sie uns dafür Ihre Anschrift mitgeteilt haben. Für Spenden per Lastschrift dauert das in der Regel wenige Tage.
Sabine Schnuhr
Verwaltung