Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern
Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung ist ein Netzwerk all jener staatlichen und nichtstaatlichen Behörden, Einrichtungen und Organisationen, die sich in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit bzw. ihrer gesellschaftlichen oder privaten Initiative auf Landesebene auf dem Gebiet der Kriminalprävention engagieren. Dieser wurde bereits am 14. Juli 1994 in Schwerin gegründet.
Mecklenburg-Vorpommern war das erste neue Bundesland und nach Schleswig-Holstein und Hessen erst das dritte Bundesland überhaupt, in dem auf Landesebene ein gesamtgesellschaftliches Präventionsgremium gegründet wurde. Der Landesrat arbeitet seit 1999 auf der Grundlage einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Geschäftsordnung. Diesem gehören heute ca. 90 Behörden, Organisationen, Vereine, Verbände und Einzelpersonen aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens an. Der jeweilige Innenminister ist laut Geschäftsordnung zugleich auch der Vorsitzende des Gremiums.
Zu dessen wichtigsten Aufgaben zählen:
- die Bündelung des Sachverstandes breitester staatlicher und nichtstaatlicher Kräfte auf dem Gebiet der Kriminalitätsvorbeugung und die Koordinierung ihrer kriminalpräventiven Tätigkeit,
- die Erarbeitung von Vorschlägen und Empfehlungen für die Landesregierung,
- die Unterstützung der Kommunalen Präventionsräte,
- die finanzielle Förderung von Präventionsprojekten und
- die Zusammenarbeit mit den Präventionsgremien des Bundes und der anderen Bundesländer.