Kinderrechte
Der Kinderschutzbund setzt sich für die Kinderrechte ein, denn alle Kinder haben Rechte. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die 1992 von Deutschland unterzeichnet wurde, bildet die Grundlage für alle unsere Aktivitäten. Um den Kinderrechten eine stärkere Bedeutung zu geben, ist es unser Ziel, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.
Kinder haben Rechte!
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Deshalb reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen definiert daher eigene Kinderrechte. Diese sind z.B.:
- das Recht auf kindgerechte Entwicklung
- das Recht auf gute Versorgung
- das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt
- das Recht auf Mitbestimmung
Den vollständigen Wortlaut der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen können Sie hier nachlesen.
Die Rechte und Interessen von Kindern müssen in unserer Gesellschaft endlich beachtet werden. Dafür brauchen wir einen Perspektiv- und Politikwechsel in Deutschland. Denn bislang haben die Kinderrechte noch keinen offiziellen, verbindlichen Status. Der DKSB setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dann würden Kinder endlich als vollwertige Persönlichkeiten respektiert werden und ihre freie Entfaltung wäre verfassungsgemäß geschützt. Fast 30 Jahre nach der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen ist dies überfällig. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wäre ein Auftrag, alle Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie dem Recht der Kinder auf soziale Sicherheit, auf Bildung und auf Partizipation gerecht werden.
Um die Kinderrechte in Mecklenburg-Vorpommern bekannter zu machen und insbesondere mit Kindern und Jugendlichen über ihre Rechte ins Gespräch zu kommen, haben wir das Projekt "Kinderrechtemobil" initiiert.