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DKSB LV MVÜber unsInitiative Transparente Zivilgesellschaft

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Selbstverpflichtung aus Selbstverständnis

Transparenz herzustellen über die Verwendung unserer Finanzmittel und woher diese stammen, ist für den Kinderschutzbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. eine Selbstverständlichkeit. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen haben. Damit verpflichten wir uns, wesentliche Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und diese Angaben so aktuell wie möglich zu halten. Sie sind in der folgenden 10-Punkte-Liste übersichtlich aufgeführt bzw. hinterlegt.

 

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr:
Der Kinderschutzbund
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Alexandrinenstr. 2
19055 Schwerin

Gegründet: 1997


2. Satzung und Ziele:

Satzung

Die Ziele des Vereins ergeben sich aus § 2 unserer Satzung:

  • Wir treten ein für die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche.
  • Wir treten allen Gefahren entgegen, denen Kinder und Jugendliche in ihrer körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Entwicklung ausgesetzt sind.
  • Wir wenden uns gegen jegliche Vernachlässigung sowie gegen jeden Missbrauch des Sorgerechts.
  • Wir unterstützen Bestrebungen, die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
  • Wir verschaffen uns Gehör bei Politikern, Behörden, Institutionen sowie bei der Bevölkerung und werben um Verständnis und mehr Verantwortung für die Belange und Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien.

SATZUNG

3. Freistellungsbescheid:
Der Kinderschutzbund, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist nach dem  letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Schwerin (Steuernummer: 090/141/05732) vom 19.10.2021 für die Jahre 2018 bis 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.


4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger:
Landesgeschäftsführerin:    Maria Dahlke

Vorstand:

Vorsitzende Angelika Stiemer Lambrechtshagen
Erster Stellvertreter Klaus-Peter Glimm Greifswald
Zweite Stellvertreterin Christiane Daubenmerkl Rugensee
Schatzmeister Wolfgang Block Schwerin
Schriftführer Helmut Lehmann Rostock
Beisitzerin Andrea Wehmer Rostock
Beisitzer Reinhard Rathel Stralsund

5. Bericht über die Tätigkeiten:

Icon: pdf-Download
Jahresbericht 2021

Icon: pdf-Download
Jahresbericht 2022

Icon: pdf-Download
Jahresbericht 2023

6. Personalstruktur:
Der Kinderschutzbund, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. beschäftigt aktuell folgende Mitarbeiter/innen:

Landesgeschäftsstelle Schwerin: 2 hauptamtliche Mitarbeiter/innen + bedarfsweise weitere Honorarkräfte
Spielmobil 2.0 des Kinderschutzbundes in Mecklenburg-Vorpommern N.N.
Kontaktstelle Kinderschutz (ab:15.10.2019) 2 hauptamtliche Mitarbeiterinnen + bedarfsweise weitere Honorarkräfte
Projekt Kinderrechtemobil (ab: 01.01.2023) 2 hauptamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter + bedarfsweise weitere Honorarkräfte

Die Mitglieder des Landesvorstandes sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.

 

7. Mittelherkunft und Mittelverwendung

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Bilanzbericht 2019

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Bilanzbericht 2020

Icon: pdf-Download
Bilanzbericht 2021


8.  Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:
Der Kinderschutzbund, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist als rechtlich eigenständiger Verein Mitglied im Verein Der Kinderschutzbund, Bundesverband e.V.. Um ein einheitliches Vorgehen der Mitglieder des DKSB zu gewährleisten, sind der Landesverband und seine Mitglieder verpflichtet, bei der inhaltlichen Arbeit die Beschlusslage und die Richtlinien des Bundesverbandes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

9:   Namen von juristischen Personen, deren jährlichen Zahlungen mehr als 10% des Gesamtbudgets ausmachen:

10: Die Zuschüsse des Landes Mecklenburg-Vorpommern betrugen 2023: 315.350,78 (67 %)

11: Es erfolgten 2023 keine Einzelspenden, die mehr als 10% der gesamten Jahreseinnahmen ausgemacht hätten.
 

Link: Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Hier geht es zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft



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